Die Konspirativen
Satzung der Konspirativen


    § 1 - Name, Gründer und Sitz
  1. Der Verein führt den Namen "Die Konspirativen". Er ist nicht im Vereinsregister eingetragen.
  2. Die Gründer des Vereins sind (in alphabetischer Reihenfolge) Kerstin Brand, Wolfgang Braun, Jörg Horlitz, Ramona Kann und Hanno Wagner.
  3. Der Verein hat seinen Sitz in Bonn.

    § 2 - Zweck

    Zweck von "Die Konspirativen" ist es:
  1. Ein Forum zu bilden, um die künstlerische und persönliche Entwicklung der Kölner A-cappella-Gruppe "Wise Guys" zu fördern;
  2. Seinen Mitgliedern eine erleichterte Kontaktaufnahme mit den "Wise Guys" zu ermöglichen sowie die Mitglieder über das Internet mit Informationen über die "Wise Guys" zu versorgen;
  3. Den Bekanntheitsgrad und die Beliebtheit der "Wise Guys" zu erhöhen.

    § 3 - Neutralität

    "Die Konspirativen" sind konfessionell neutral. Innerhalb des Fanclubs ist keine militärische, militärähnliche oder parteipolitische Betätigung gestattet. Verstöße haben den Ausschluß zur Folge.

    § 4 - Mitglieder
  1. Mitglieder des Vereins sind die ordentlichen Mitglieder.
  2. Alle natürlichen Personen und Wellensittiche können ordentliche Mitglieder werden.
  3. Aufnahmegesuche sind an den Vorstand zu richten, der nach freiem Ermessen über die Aufnahme entscheidet. Bei Meinungsverschiedenheiten über die Aufnahme eines neuen Mitgliedes entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
  4. Die Mitgliedschaft endet
    1. mit der Auflösung der Vereinigung;
    2. durch den freiwilligen Austritt, der jederzeit möglich ist;
    3. durch Ausschluß aus dem Fanclub. Über den Ausschluß beschließt der Vorstand nach freiem Ermessen. Bei Meinungsverschiedenheiten über den Ausschluß eines Mitgliedes entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

    § 5 - Rechte und Pflichten
  1. Jedes Mitglied erhält während der Mitgliedschaft das Recht, den internen Bereich der Fanclub-Homepage zu betreten, sofern dies technisch möglich ist, an Aktionen des Fanclubs teilzunehmen, und sich als Mitglied der "Konspirativen" auszugeben.
  2. Ein Anspruch auf regelmäßige Durchführung von Aktionen besteht nicht.
  3. An bestimmten Aktionen wie Wochenendveranstaltungen können minderjährige Mitglieder nur gegen Vorlage einer schriftlichen Erlaubnis mindestens eines Erziehungsberechtigten teilnehmen.
  4. Jedes Mitglied hat die Pflicht, rechtzeitig den Mitgliedsbeitrag zu entrichten.

    § 6 - Mitgliedsbeitrag und Vereinsvermögen
  1. Es wird ein Mitgliedsbeitrag von 12,00 DM für jedes Kalenderjahr erhoben. Liegt das Datum des Eintritts nach dem 30.06. eines Jahres, so sind für dieses Jahr nur 6,00 DM zu entrichten. Wellensittiche haben keinen Mitgliedsbeitrag zu entrichten, dafür erhalten Sie auch keine Begünstigungen durch ihre Mitgliedschaft.
  2. Der Mitgliedsbeitrag ist mit der Anmeldung auf das Vereinskonto zu überweisen. Während der Mitgliedschaft ist der Beitrag jährlich im Voraus bis spätestens zum 15.01. des Jahres zu entrichten, auch ohne ausdrückliche Erinnerung durch den Verein.
  3. Die Mitgliedschaft entsteht frühestens mit Eingang des Mitgliedsbeitrages auf dem Vereinskonto. Erfolgt die Zahlung des Mitgliedsbeitrages für ein Folgejahr ohne Angabe relevanter Gründe nicht rechtzeitig, so hat dies den Ausschluß aus dem Fanclub mit einem halben Jahr Aufnahmesperrung zur Folge.
  4. Sollte ein Mitglied aus eigenem Verschulden aus dem Verein ausgeschlossen werden oder tritt es freiwillig zurück, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Mitgliedsbeitrages oder von Teilen davon.
  5. Der Verein ist nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet. Das Vereinsvermögen dient allein dazu, die Unkosten für Veranstaltungen, Fanartikel, die Homepage, Porto etc. zu tragen.
  6. Sollte bei einer Auflösung des Vereins noch Vereinsvermögen vorhanden sein, so wird dieses unter den zum Zeitpunkt der Auflösung eingetragenen Mitgliedern aufgeteilt.

    § 7 - Organe des Vereins
  1. Der Vorstand ist das einzige Organ des Vereins.
  2. Der Vorstand besteht vorerst aus den unter § 1, Nr. 2 bezeichneten Gründern des Vereins. Der Vorstand wählt aus seinen Reihen einen Vorsitzenden und mindestens einen Stellvertreter. Die Verteilung der Geschäfte auf die Vorstandsmitglieder regelt der Vorstand selbst.

    § 8 - Mitgliederversammlung
  1. Der Vorstand beschließt alleinig und in freiem Ermessen, ob und wann eine Mitgliederversammlung stattfinden soll.
  2. In einer solchen Mitgliederversammlung kann mit Mehrheit von 2/3 der abgegebenen Stimmen ein neuer Vorstand gewählt werden, wenn die Mitgliederversammlung zu diesem Zwecke angesetzt wurde.
  3. Mit Mehrheit von 3/4 der abgegebenen Stimmen kann auf der Mitgliederversammlung eine neue Satzung beschlossen werden. Sollte die Satzungsänderung § 4, Nr. 4b der Satzung betreffen, so bleibt denjenigen Mitgliedern, die bereits vor der Satzungsänderung dem Verein angehörten, ein freiwilliger Austritt weiterhin möglich.

    § 9 - Auflösung

    Der Verein kann durch Beschluß des Vorstandes jederzeit aufgelöst werden.

    § 10 - Vertretung

    Die Gemeinschaft der Fanclubmitglieder wird gemeinsam durch den Vorstand vertreten.

    § 11 - Gesetzliche Bestimmung

    In Ergänzung dieser Satzung gelten die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

Bonn, den 22.12.2000   -   der Vorstand.
 

 Home
 Aktuell
 Über uns
 Damals
 Später
 Heute
 Opener
 Satzung
 Wise Guys
 Fotos
 Service
 Links
 Mitglieder
 Anmelden
 Kontakt
 Gästebuch