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Satzung der Konspirativen
§ 1 - Name, Gründer und Sitz
- Der Verein führt den Namen "Die Konspirativen". Er ist nicht im Vereinsregister eingetragen.
- Die Gründer des Vereins sind (in alphabetischer Reihenfolge) Kerstin Brand, Wolfgang Braun, Jörg Horlitz, Ramona Kann und Hanno Wagner.
- Der Verein hat seinen Sitz in Bonn.
§ 2 - Zweck
Zweck von "Die Konspirativen" ist es:
- Ein Forum zu bilden, um die künstlerische und persönliche Entwicklung der Kölner
A-cappella-Gruppe "Wise Guys" zu fördern;
- Seinen Mitgliedern eine erleichterte Kontaktaufnahme mit den "Wise Guys" zu ermöglichen
sowie die Mitglieder über das Internet mit Informationen über die "Wise Guys"
zu versorgen;
- Den Bekanntheitsgrad und die Beliebtheit der "Wise Guys" zu erhöhen.
§ 3 - Neutralität
"Die Konspirativen" sind konfessionell neutral. Innerhalb des Fanclubs ist keine militärische,
militärähnliche oder parteipolitische Betätigung gestattet. Verstöße haben
den Ausschluß zur Folge.
- Mitglieder des Vereins sind die ordentlichen Mitglieder.
- Alle natürlichen Personen und Wellensittiche können ordentliche Mitglieder werden.
- Aufnahmegesuche sind an den Vorstand zu richten, der nach freiem Ermessen über
die Aufnahme entscheidet. Bei Meinungsverschiedenheiten über die Aufnahme eines neuen
Mitgliedes entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
- Die Mitgliedschaft endet
- mit der Auflösung der Vereinigung;
- durch den freiwilligen Austritt, der jederzeit möglich ist;
- durch Ausschluß aus dem Fanclub. Über den Ausschluß beschließt
der Vorstand nach freiem Ermessen. Bei Meinungsverschiedenheiten über den
Ausschluß eines Mitgliedes entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen
Stimmen.
§ 5 - Rechte und Pflichten
- Jedes Mitglied erhält während der Mitgliedschaft das Recht, den internen Bereich
der Fanclub-Homepage zu betreten, sofern dies technisch möglich ist, an Aktionen
des Fanclubs teilzunehmen, und sich als Mitglied der "Konspirativen" auszugeben.
- Ein Anspruch auf regelmäßige Durchführung von Aktionen besteht nicht.
- An bestimmten Aktionen wie Wochenendveranstaltungen können minderjährige
Mitglieder nur gegen Vorlage einer schriftlichen Erlaubnis mindestens eines
Erziehungsberechtigten teilnehmen.
- Jedes Mitglied hat die Pflicht, rechtzeitig den Mitgliedsbeitrag zu entrichten.
§ 6 - Mitgliedsbeitrag und Vereinsvermögen
- Es wird ein Mitgliedsbeitrag von 12,00 DM für jedes Kalenderjahr erhoben. Liegt das
Datum des Eintritts nach dem 30.06. eines Jahres, so sind für dieses Jahr nur
6,00 DM zu entrichten. Wellensittiche haben keinen Mitgliedsbeitrag zu entrichten,
dafür erhalten Sie auch keine Begünstigungen durch ihre Mitgliedschaft.
- Der Mitgliedsbeitrag ist mit der Anmeldung auf das Vereinskonto zu überweisen.
Während der Mitgliedschaft ist der Beitrag jährlich im Voraus
bis spätestens zum 15.01. des Jahres zu entrichten, auch ohne ausdrückliche
Erinnerung durch den Verein.
- Die Mitgliedschaft entsteht frühestens mit Eingang des Mitgliedsbeitrages
auf dem Vereinskonto. Erfolgt die Zahlung des Mitgliedsbeitrages für ein
Folgejahr ohne Angabe relevanter Gründe nicht rechtzeitig, so hat dies den
Ausschluß aus dem Fanclub mit einem halben Jahr Aufnahmesperrung zur Folge.
- Sollte ein Mitglied aus eigenem Verschulden aus dem Verein ausgeschlossen werden oder
tritt es freiwillig zurück, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des
Mitgliedsbeitrages oder von Teilen davon.
- Der Verein ist nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet. Das Vereinsvermögen dient
allein dazu, die Unkosten für Veranstaltungen, Fanartikel, die Homepage, Porto
etc. zu tragen.
- Sollte bei einer Auflösung des Vereins noch Vereinsvermögen vorhanden sein, so
wird dieses unter den zum Zeitpunkt der Auflösung eingetragenen Mitgliedern aufgeteilt.
- Der Vorstand ist das einzige Organ des Vereins.
- Der Vorstand besteht vorerst aus den unter § 1, Nr. 2 bezeichneten
Gründern des Vereins. Der Vorstand wählt aus seinen Reihen einen Vorsitzenden
und mindestens einen Stellvertreter. Die Verteilung der Geschäfte auf die
Vorstandsmitglieder regelt der Vorstand selbst.
§ 8 - Mitgliederversammlung
- Der Vorstand beschließt alleinig und in freiem Ermessen, ob und wann eine
Mitgliederversammlung stattfinden soll.
- In einer solchen Mitgliederversammlung kann mit Mehrheit von 2/3 der abgegebenen
Stimmen ein neuer Vorstand gewählt werden, wenn die Mitgliederversammlung zu diesem Zwecke
angesetzt wurde.
- Mit Mehrheit von 3/4 der abgegebenen Stimmen kann auf der Mitgliederversammlung
eine neue Satzung beschlossen werden. Sollte die Satzungsänderung § 4, Nr. 4b
der Satzung betreffen, so bleibt denjenigen Mitgliedern, die bereits vor der
Satzungsänderung dem Verein angehörten, ein freiwilliger Austritt weiterhin
möglich.
§ 9 - Auflösung
Der Verein kann durch Beschluß des Vorstandes jederzeit aufgelöst werden.
§ 10 - Vertretung
Die Gemeinschaft der Fanclubmitglieder wird gemeinsam durch den Vorstand vertreten.
§ 11 - Gesetzliche Bestimmung
In Ergänzung dieser Satzung gelten die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
Bonn, den 22.12.2000 - der Vorstand.
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